
Compostela besitzt ein aussergewöhnliches Vorrecht, das erst gegen 1122
verliehen wurde. Die älteste belegte Konzessionsbulle ist die Regis aeterni
vom Papst Alexander III, die auf das Jahr 1179 zurückgeht. Hier wird das
obengenannte Vorrecht erwähnt, das der Papst Calixtus II (1118-1124) - Bruder
von Don Raimund von Burgund und somit Onkel des Königs Alfons II -, der ein
grosser Wohltäter der Kirche war, der Kathedrale von Santiago verliehen hatte.
Dieses Privileg wurde später vom Papst Alexander III bestätigt. Es handelt sich
hierbei darum, dass das Heilige Jahr gefeiert wird, wenn der 25. Juli, der
Festtag des Martyriums des Apostels Jakobs, auf einen Sonntag fällt. In diesem
Zeitraum können die Gnaden des Jubileums in der Kirche von Santiago erlangt
werden.
Das Heilige Jahr oder Jubiläumsjahr ist ein Zeitraum, in dem die Kirche dem Gläubigem besondere geistige Gnaden gewährt. Sie stellt sich damit in der Tradition der Jubeljahre der Israeliten, von denen die Bibel berichtet: alle sieben Jahre gab es ein Sabbatjahr, in dem man das Land zurückerwarb, das aus Not veräussert worden war. Die Sklaven erhielten die Freiheit. Alle 50 Jahre war Jubeljahr (Lv 25).
Jesus sagt, dass er kommen werde, um "ein Gnadenjahr des Herrn auszurufen". Die Kirche gewährt mit dem Heiligen Jahr ebenfalls ein aussergewöhnliches Gnadenjahr: Das Heilige Jahr bedeutet eine Gnadenverleihung für alle. Es stellt besonders eine Einladung für diejenigen dar, die sich in ihrem Glauben von der Kirche entfernt haben. Sie sind aufgefordert, wieder zum christlichen Leben zurückzufinden. "Nicht die Gesunden bedürfen des Arztes, sondern die Kranken" (Mt 9,12), "um zum Hirten unserer Seelen zurückzukehren, wenn wir uns auf Irrwegen befunden haben" (Pt 2,35).
1) Besuch der Kathedrale, in der das Grab des Apostels Jakobus des Älteren aufbewahrt wird.
2) Beten (eines Vaterunsers, des Glaubensbekenntnisses für die Absichten des Heiligen Vaters).
3) Empfang der Sakramente der Beichte (im Zeitraum von 15 Tagen vorher oder nachher) und der Kommunion. Diese beiden Sakramente sind für die Bekehrung und unsere Liebesverpflichtung gegenüber Gottes und unserer Brüder verantwortlich. Dies ist die Erbe Jakobus.
Das Buch des Kanonischen Gesetzes (Can. 992) erklärt:
"Ablaß ist
der Nachlaß zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt
ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten
festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der
Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ
verwaltet und zuwendet."
Um dies besser verstehen zu können, muss zuerst ein Unterschied zwischen Schuld und zeitlicher Strafe festgestellt werden.
"Ein Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Strafe, die für die Sünden zu verbüßen ist, teilweise oder ganz befreit" (Can. 993).
Die Gnade des Jubileums ist, nach Erfüllung dieser Bedingungen, ein vollkommener Ablass. "Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden" (Can. 994).